»Dropkick on My Devil« bekämpft illegales Mitschneiden

Seit dem Start der dritten Staffel von »Dropkick on My Devil« (jap.: »Jashin-chan Dropkick«) versuchen die Macher mit einer neuen Herangehensweise, das illegale Mitschneiden und Hochladen ihres Anime zu verhindern. Wir fassen die Details zusammen.

Clips einfach selbst hochgeladen

Die dritte Staffel von »Dropkick on My Devil« trendete in den sozialen Netzwerken, nachdem bekannt wurde, dass das Virtual Idol Hatsune Miku einen Auftritt haben wird. Dementsprechend sicher waren sich auch die Verantwortlichen, dass wieder unzählige Clips verbotenerweise mitgeschnitten und auf Videoplattformen wie beispielsweise YouTube hochgeladen werden.

Werbung

Aus diesem Grund entschied man sich, die jeweiligen Clips direkt nach Ausstrahlung der Episode einfach selbst auf den eigenen YouTube-Kanal hochzuladen, was sich auf den ersten Blick auch auszahlte: Die Clips erhielten innerhalb weniger Tage bereits eine Million Aufrufe.

Allerdings nur innerhalb der japanischsprechenden Community, denn den Verantwortlichen unterlief ein Anfängerfehler. Die Titel der Videos waren in japanischer Sprache und somit für die Fans weltweit kaum zu finden. Der gleiche Clip mit englischem Titel und englischen Untertiteln – natürlich illegal hochgeladen – hat derzeit etwa fünfmal so viele Aufrufe.

Dennoch wären die Verantwortlichen mit den Ergebnissen zufrieden, da durch das Veröffentlichen der Clips der hauseigene YouTube-Kanal einen Zulauf von etwa 685 % in den letzten 28 Tagen vorweisen konnte. Das mag auf den ersten Blick vielleicht vernachlässigbar wirken, jedoch ist es auch ein erster und erfolgsversprechender Schritt gegen illegales Mitschneiden von Anime.

Die erste Staffel von »Dropkick on My Devil!« steht hierzulande bei Crunchyroll verfügbar. Der originale Manga von Yukiwo ist bislang nicht auf Deutsch erhältlich.

Anime streamen:

Visual:

Handlung:

Die Dämonin Jashin-chan wurde aus der Dämonenwelt in die Welt der Menschen beschworen. Herbeigerufen hat sie die Studentin Yurine Hanazono, die in einer Wohnung in Jimbocho wohnt. Sie weiß jedoch nicht, wie sie Jashin-chan zurückschicken kann.

Die beiden machen das beste daraus und leben nun zusammen. Jashin-chan ist jedoch überzeugt, zurückkehren zu können, wenn ihre Beschwörerin stirbt …

Via Otakumo
©︎ユキヲ・COMICメテオ/邪神ちゃんドロップキック製作委員会

Artikel teilen

Newsticker

Dieser Artikel beinhaltet -Links. Durch den Kauf der Produkte über unsere Links erhalten wir eine kleine Provision. Mehr dazu.

Auch interessant?

Diskutiere mit!

guest
16 Kommentare
Bewertung
Neueste Älteste
Inline s
View all comments
CybernetikFrozone
CybernetikFrozone
2 Jahre her

Ich sehe kein Problem darin.

Wooky
Wooky
2 Jahre her

»Die Titel der Videos waren in japanischer Sprache und somit für die Fans weltweit kaum zu finden«

how to be a japanese publisher 101…

Ich
Ich
2 Jahre her

Dann scheint dieses grünhaarige Mädel mit der verzerrten Stimme und dem Lauch ja wirklich ziemlich berühmt zu sein.

Die Serie gefällt mir jedenfalls. Es ist so, als wären sie niemals weggewesen. Ich amüsiere mich ungemein.

Phil Jay Falcon
Phil Jay Falcon
Antwort auf  Ich
2 Jahre her

Das merkst du erst jetzt?

Ich
Ich
Antwort auf  Phil Jay Falcon
2 Jahre her

Ja, in der Tat. Ich kenne mich damit nicht aus.

Casual Weeb
Casual Weeb
Antwort auf  Ich
2 Jahre her

Bedaure, aber das ist nicht Grün, sondern Türkis. Jedenfalls ist Hatsune Miku die wahrscheinlich berühmteste Person in Japan. Sie ist eine sogenannte Vocaloid und ein künstliches Idol, welches auch live Konzerte in Japan gibt(oder gegeben hat, ich bin nicht mehr auf dem laufenden). Sie galt lange und vielleicht immernoch, als berühmteste Sängerin in Japan und ist definitiv auch jetzt noch eine der berühmtesten Figuren von Japan.

Ich
Ich
Antwort auf  Casual Weeb
2 Jahre her

Türkis? Hmm … das sieht für mich wie grün aus, aber okay. Jedenfalls Danke für die Erläuterung. Ich hätte aber noch eine Nachfrage, wenn Sie gestatten: Wenn das Fräulein nicht echt ist, wie kann sie dann Live-Konzerte geben? Sieht man sie dann auf einer Leinwand oder sowas?

Don Wei
Don Wei
Antwort auf  Ich
2 Jahre her

Sie wird mit der Hilfe von Projektoren als eine Art 3D-Hologramm auf der Bühne dargestellt. Sieht man z.B. in dem Video gut: youtube.com

Ich
Ich
Antwort auf  Don Wei
2 Jahre her

Aha. Danke für den Link. Das ist ja auf technischer Ebene sogar recht interessant.

Vampire
Vampire
Antwort auf  Casual Weeb
2 Jahre her

Ist sie nicht auch die einzige Sängerin die die meisten Singles veröffentlicht hat? Soweit ich weiß hatte sie auch in Deutschland ein paar Auftritte.

Kjunkie
Kjunkie
2 Jahre her

Wieder zwei Anbieter um eine Serie zu schauen. Kein Wunder wenn da einige zu illegalen Seiten gehen.

Jojosbizarrefan7
Jojosbizarrefan7
2 Jahre her

Ist so etwas nicht legal solange man am Anfang oder am ende des cideo ein intro oder ein ending hat?

Ich
Ich
Antwort auf  Jojosbizarrefan7
2 Jahre her

Hmm … mit der rechtlichen Grundlage kenne ich mich nicht aus, aber ich würde meinen, wenn man keine Erlaubnis hat, das Bildmaterial zu verwenden und zu verbreiten, spielt es auch keine Rolle, ob man da ein Intro und/oder Ending dranbaut. Wenn man das tut und man nicht behelligt wird, dann ist das lediglich eher sowas wie eine Duldung der Rechteinhaber. Das wäre zumindest meine persönliche Auffassung.

Tendou
Tendou
Antwort auf  Jojosbizarrefan7
2 Jahre her

Nach der Logik wären so ziemlich alle Videos legal solange man ein Intro und Outro macht. Durch das Hinzufügen dieser hat man kein eigenständiges Werk geschaffen, da muss man schon mehr machen.

Soweit ich weiss sind aber kurze Clips bis zu 15 Sekunden nach der neuen Urheberrechtsreform (ehemals Artikel 13) ohnehin legal solange diese nicht überschritten werden und es keine kommerzielle Absicht hat.

Bitte den Kommentar nichts als Freifahrtschein nehmen da ich kein Jurist bin und nur den Gesetzestext als Laie interpretiere. (§ 10 – Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) – Geringfügige Nutzungen)

10Minutes
10Minutes
Antwort auf  Tendou
2 Jahre her

Es handelt(e) sichch bei ehemals Artikel 13, was dann Artikel 17 wurde, um eine
EU-Urheberrechtsreform, soviel mir noch im Gedächnis hängen geblieben ist.

»Es wird keine filter geben« Nur um Ende bei der Abstimmung genau DAFÜR zu voten….. dieser….Vollvossten. 😛

xertdiv
xertdiv
2 Jahre her

Ich bin mir nicht sicher, aber ist es in USA Recht nicht so (hauptsächlich interessant für Youtube), dass so lange man Gewinne aus Werbung etc an den »Besitzer« abführt und oder das Stück etwas »ändert« und gar keine Gewinne gemacht werden es »OK« ist.
Mein mal was ähnliches im Bezug auf Youtube gehört zu haben ist aber auch länger und vielleicht schon 5 neue Gesetzte her (oder war an sich schon nicht richtig)
Weiß da wer was genaues?